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Erfahrung - Sachverstand - Nachhaltigkeit

„Das sieht man später gar nicht“, „Ich weiß, dass es falsch ist – aber so geht's viel einfacher und schneller“ Solche Sprüche am Bau wollen weder Sie als Bauherr, noch ich als fachkundiger Experte auf Ihrer Baustelle hören, deshalb unterstütze ich Sie gerne bei Ihrem Projekt…….
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Bau- Sachverständiger

Warum kann ich Ihnen eine entscheidente Last abnehmen?

Als Sachverständiger habe ich die Aufgabe, im Rahmen meiner Fachbereiche Feststellungen zu treffen und diese in einem zweiten Schritt Außenstehenden fachlich zu vermitteln. Meine Fachbereiche können Sie hier feststellen. Hat ein Laie, ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen zu einem bestimmten Fachbereich, so kann die Sachfrage an mich als Sachverständiger zur Beantwortung im Wege eines Auftrags übertragen werden. Speziell wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter von Gerichten oder Entscheidungsgremien verwendet. Sie dürfen mich aber auch als Berater und Problemanalysist sehen. Für Rechtsstreitigkeiten vor Gericht hat Sachverständigenbeweis gemäß § 355 Abs. 1 ZPO vor dem Prozessgericht stattzufinden. Er ist ein besonderes Beweismittel, daher ist es von entscheidender Bedeutung, welchen Sachverständigen das Gericht auswählt. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht. Die Beschränkung auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist kein fester Grundsatz des Verfahrens- und Prozessrechts. In sehr vielen Fällen kann ich durch Mediation die vorhandenen Sachlagen aufklären und einem kostenintensiven Prozess vorbeugen. EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt: „Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen“. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Studium mit Abschluss, sowie durch eine mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie eine entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher und rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.
Bodo Korczynski
www.Bau-Sachverständiger.eu